AgfaPhoto: Voräufiger Insolvenzverwalter bestellt

"Ringstmeier und sein Team werden sich über das Wochenende in die Aktionsfelder der AgfaPhoto GmbH einarbeiten und haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits darüber informiert, dass am 31. Mai 2005 (gemeinsam mit dem Betriebsrat) eine Betriebsversammlung in Leverkusen und an den folgenden Tagen weitere Betriebsversammlungen an den Standorten Windhagen, Vaihingen, München und Peiting stattfinden werden.

 

Nach ersten Gesprächen mit der Arbeitsverwaltung und einer Geschäftsbank ist Ringstmeier zuversichtlich, spätestens bis zu den Betriebsversammlungen über Zusagen zur Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für den Monat Mai berichten zu können. Der gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bestehende Anspruch auf Insolvenzgeld sichert Arbeitnehmer vor Gehaltsausfall, falls deren Arbeitgeber insolvent geworden ist. Das Insolvenzgeld sichert Löhne und Gehälter bis zur Höhe des Nettobetrags der Beitragsbemessungsgrenze von 5 200 Euro für die letzten drei Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

 

„Für die Fortführung eines Unternehmens ist es in der ersten Insolvenzphase enorm wichtig, dass die Mitarbeiter weiterhin ihrer Beschäftigung nachgehen. Nur durch eine laufende Produktion und weitere Vertriebsaktivitäten können wir die Liquidität des Unternehmens stabilisieren“, so Ringstmeier. „Dazu wollen wir natürlich so zügig wie möglich sicherstellen, dass die Mitarbeiter weiterhin Gehalt bezahlt bekommen.“