Die außerordentliche Hauptversammlung hatte mit einer Mehrheit von mehr als 90 Prozent den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, das Stammkapital des Unternehmens um zehn Millionen Euro durch Zusammenlegung von jeweils drei Stückaktien zu einer auf vereinfachtem Wege herabzusetzen und die Kapitalrücklage in Höhe von 4,2 Millionen Euro aufzulösen, um die hohen Verluste des deutschen Traditionsherstellers auszugleichen. Gleichzeitig sollte das Grundkapital durch die Herausgabe von 13,5 Millionen neuen Aktien im Wert von je 1,70 Euro wieder erhöht werden. Die anwaltlichen Vertreter der fünf gegen diese Maßnahmen klagenden Parteien hätten der Leica Camera AG ihre Anfechtungsklagen übergeben, heißt es in der Pressemitteilung. Bislang sei allerdings noch keine förmliche Zustellung erfolgt.
Die Leica Camera AG hat mit vier Anfechtungsklägern Vergleichsgespräche geführt, die bislang allerdings ergebnislos verlaufen sind. Die beiden Großaktionäre des Unternehmens, die Hermès International SCA, Paris, und die ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg, haben mitgeteilt, für die Dauer der Anhängigkeit der Anfechtungsklagen nicht an der Kapitalerhöhung teilzunehmen und keine neuen Aktien zu zeichnen. Entscheidungen über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung sollen erst getroffen werden, wenn die Anfechtungsklagen nicht mehr anhängig sind.
Dadurch sei die Durchführung der Kapitalerhöhung nachhaltig gefährdet, erklärte Leica: „Der Vorstand der Leica Camera AG kann derzeit nicht ausschließen, daß die Umsetzung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung wegen der bekannt gewordenen Klagen scheitert.“