Fujifilm erwirkt Einstweilige Verfügung

Dies hat in einigen Fällen zu erheblichen Problemen für die Käufer dieser Produkte geführt, da teilweise Bedienungsanleitungen und auch Garantiekarten fehlten oder nur als Kopie beigefügt waren. Die Anbieter dieser Digitalkameras verstoßen gegen geltendes Recht in Europa. Die Einfuhr von Digitalkameras, die für den amerikanischen Markt bestimmt sind, und deren Vertrieb mit identischer Kennzeichnung ist innerhalb der EG nicht zulässig. Die Fuji Photo Film (Europe) GmbH hat in den bekannt gewordenen Fällen gegen die Vertreiber eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die betroffenen Händler mußten daraufhin die Ware aus ihren Geschäften zurücknehmen und den Vertrieb dieser Produkte einstellen.

Die Voraussetzung für die Geltendmachung des Hersteller Garantie-Anspruchs ist es, dass eine Originalgarantiekarte vorgelegt wird. Kunden, die dies nicht können weil ihrem Gerät eine solche Garantiekarte nicht beigepackt war, haben lediglich einen Anspruch gegen den Händler bei dem das Gerät erworben wurde. Bei Digitalkameras, deren Verpackung mit einem deutschen Siegel versehen ist, kann man sicher sein, dass die erforderlichen Dokumente beigefügt sind und die europaweite Herstellergarantie besteht.