Bereits am 23. Juli 2007 hatte Tamron gegen die Essential-Systems GmbH und ihren Geschäfdtsführer Armin Mohr vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Unternehmen verbot, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro Foto-Objektive der Marke Tamron in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen und dort zu vertreiben, wenn es sich dabei nicht um Ware handelt, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in den europäischen Verkehr gebracht worden ist. Dies ist nach europäischer Gesetzgebung die Voraussetzung dafür, dass Waren in den Staaten der Europäischen Gemeinschaft frei gehandelt werden können.
Nachdem Tamron nachweisen konnte, dass Essential-Systems gegen diese einstweilige Verfügung weiterhin verstieß, wurden nun die erwähnten Ordnungsgelder verhängt. Zudem hat Tamron gegen Essential-Systems am 13. August 2007 eine Unterlassungs- und Stufenklage mit dem Ziel erhoben, Auskunft über die Herkunft der Grauimporte im einzelnen zu erhalten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Essential-Systems hat sich nach Angaben von Tamron bislang nicht zur Sache geäußert.