Das Ermittlungsverfahren war aufgrund einer Anzeige des amerikanischen Hedge Fonds Marcap Investors eingeleitet worden, nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg aufgrund einer Presseveröffentlichung bereits Vorermittlungen geführt hatte. Hintergrund war ein zwischen Hollander und Rothärmel am 24.1.2007 geführtes Telefongespräch, das ein Mitarbeiter der für Marcap tätigen Investmentbank Freitag & Co. abgehört haben wollte. Seinen Angaben nach sollten die beiden Manager eine Gewinnwarnung für die CeWe Color Holding verabredet haben, die Februar oder März 2007 herausgegeben werden sollte, um den Kurs der Aktie zu drücken. In diesem Zusammenhang überprüfte die Staatsanwaltschaft eine Ad-hoc-Mitteilung von CeWe Color vom 15.2.2007, in der die voraussichtlichen Restrukturierungskosten für das laufende Jahr mit ca. zehn Mio. Euro beziffert wurden. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen liegt keine strafbare verbotene Marktmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz vor,” erklärte die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens.