Mit der einstweiligen Verfügung hatte das Landgericht Düsseldorf gestern einem Antrag von Apple entsprochen; das amerikanische IT-Unternehmen sieht durch das Samsung Galaxy Tab Schutzrechte für das iPad verletzt und hat den koreanischen Technologiekonzern in mehreren Ländern mit Klagen überzogen. Bei einem Verstoß gegen das vorläufige Verkaufsverbot droht Samsung eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.
Die Samsung Electronics GmbH erklärte, man sei von der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf enttäuscht, gab sich in einer Pressemitteilung aber kämpferisch: „Samsung wird sein geistiges Eigentum durch gerichtliche Schritte in Deutschland weiter verteidigen”, kündigte das Unternehmen an. „Wir werden die Verteidigung unserer Rechte auch weltweit aktiv fortsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass innovative Geräte zur mobilen Kommunikation aus dem Hause Samsung den Kunden in Europa und der ganzen Welt zur Verfügung stehen.” Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf habe keinerlei Einfluss auf Gerichtsverfahren, die vor anderen europäischen Gerichten anhängig sind, fügte Samsung hinzu.
Sollte Samsung sich im Hauptverfahren durchsetzen, könnte die einstweilige Verfügung Apple teuer zu stehen kommen: Dann nämlich wäre der amerikanische IT-Konzern schadenersatzpflichtig.