Der aktuelle Richtlinienentwurf der EU sieht vor, die Hersteller zur Behandlung und Verwertung der Elektroaltgeräte heranzuziehen. Darüber hinaus sollen neben den Kommunen auch die Handelsunternehmen zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet werden. Der Handel fordert dagegen eine freiwillige Rücknahme, da nicht alle Unternehmensgrößen in der Lage sind, Geräte zurückzunehmen. Dies machte der Besuch eines Fachgeschäftes vor Ort deutlich. Insbesondere im innerstädtischen Handel ist weder Platz vorhanden, noch sind die notwendigen personellen und logistischen Voraussetzungen gegeben. Auch der Bundesrat hat sich dementsprechend im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme vom 1.12.2000 dezidiert für eine lediglich freiwillige Rücknahme im Handel ausgesprochen.
Karl-Heinz Florenz plädierte ebenfalls für eine marktgerechte Lösung: „Die Forderungen des Handels nach Freiwilligkeit bei der Rücknahme sind verständlich. Die Richtlinie wird in ihrer derzeitigen Form Auswirkungen auf den Handel haben, insbesondere auf den Mittelstand. Eine Rücknahmeverpflichtung ist deshalb nicht denkbar, wenn diese auf den Neukauf beschränkt ist und ausschließlich vergleichbare Geräte im Verhältnis 1:1, das heißt alt gegen neu, einbezieht. Zudem darf die EU-Regelung nicht dazu führen, daß bereits gut funktionierende Rücknahmesysteme auf nationaler Ebene gekappt werden.“
Aus Sicht des Einzelhandels gehen diese Ankündigungen nicht weit genug. Bleibt doch für den Fall der Rücknahme die Frage nach der Übernahme der Kosten für die Sammlung, Trennung, Lagerung und Beförderung zu den ebenfalls noch nicht näher definierten Sammelstellen völlig offen. Hier fehlt es bislang an einer klaren Aufgabenteilung und Zuordnung der Kosten. Das Rücknahmesystem kann nur dann funktionieren, wenn die damit verbundenen Kosten über den Endverbraucherpreis an den Konsumenten weitergegeben werden. Im gleichen Zusammenhang lehnt der Fachhandel einen separaten Ausweis der Entsorgungskosten ab. Eine getrennt ausgewiesene Entsorgungsgebühr würde gerade im serviceorientierten Fachhandel unnötige Diskussionen verursachen.
Unklar ist schließlich, welche elektronischen und elektrischen Gegenstände von der Regelung überhaupt betroffen sind. Hier fordern die Verbände eine Definition und Abgrenzung, die z.B. nach Volumen und Gewicht erfolgen könnte. Auf diese Weise muß eine eindeutige Abgrenzung zwischen Groß- und Kleingeräten erfolgen. Zudem sollten Produkte mit einem zu geringen Recycling-Potential, die bisher in der EU-Richtlinie aufgeführt werden, aus der Regelung herausgenommen werden. Dies gilt insbesondere für das Spielwarensortiment.
Insgesamt begrüßen die Einzelhandelsverbände eine verbraucherfreundliche Lösung, die schlüssig ist und den mittelständischen Handel einbezieht. Dementsprechend sollten in Brüssel eine freiwillige anstelle der verpflichtenden Rücknahme, die Integration der Entsorgungskosten in den Gesamtpreis und eine eindeutige Abgrenzung der von der Regelung betroffenen Gegenstände angestrebt werden. Denn Klarheit bei der EU-Richtlinie erleichtert die anschließende Umsetzung in nationales Recht.