Polaroid beantragt Gläubigerschutz nach Chapter 11

Mit diesem Schritt trägt Polaroid rapide sinkenden Umsätzen Rechnung, denen eine Schuldenlast von rund 1 Milliarde US-Dollar gegenübersteht. Der Kurs der Aktie wurde bei einem Stand von 28 Cents an der Wall Street ausgesetzt.

Chapter 11 des amerikanischen Konkursrechtes räumt einem Unternehmen Schutz vor der Vollstreckung von Forderungen seiner Gläubiger ein. Das beinhaltet die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen und eine Lösung der finanziellen Krise herbeizuführen. In einer Pressemitteilung von Polaroid wird betont, daß die Liquidität des Unternehmens durch eine neue Finanzspritze in Höhe von 50 Millionen US-Dollar zunächst gesichert sei. Die finanzielle Unterstützung stammt von einem Bankenkonsortium unter Führung der J. P. Morgan Chase & Co. Die Genehmigung des Konkursgerichtes für die Freigabe von zunächst 40 Millionen US-Dollar zur Fortführung des Geschäftsbetriebes wird in Kürze erwartet.

Bereits im Juli dieses Jahres war Polaroid nur knapp einem Konkurs entronnen. Damals wurde eine Verlängerung der Kreditlinien bei den Banken um drei Monate erreicht — das Unternehmen sah sich dennoch außerstande, die Zinsen für Anleihen zu bezahlen. Jetzt wird mit einem Verkauf von Polaroid gerechnet. Bereits im Juli waren die New Yorker Finanzdienstleister Dresdner, Kleinwort Wasserstein und Merrill Lynch & Co. beauftragt worden, strategische Alternativen für Polaroid aufzuzeigen und die Möglichkeiten des Verkaufes einzelner Geschäftsbereiche bzw. des gesamten Unternehmens zu prüfen. Bis heute haben diese Aktivitäten mit Ausnahme des Verkaufes der ID-Sparte von Polaroid an Mitarbeiter des Unternehmens keine sichtbaren Auswirkungen gezeigt.

Von der deutschen Polaroid Tochtergesellschaft Polaroid GmbH in Offenbach war bisher noch keine Stellungnahme zu erhalten. Grundsätzlich sind Auslands-Tochterunternehmen von dem Gläubigerschutz-Verfahren der Muttergesellschaft nicht betroffen, solange die Liquidität gesichert ist.