Die Petition ist unter der Pet-ID 14694 problemlos zu finden. Die Antragsteller heben hervor, dass die Erstellung von amtlichen Lichtbildern über staatliche Behörden massiv in den freien Wettbewerb eingreife. Die Erstellung solcher Lichtbilder sei eine privatwirtschaftliche Dienstleistung, die für einen großen Teil der Berufsfotografen und des qualifizierten Fotofachhandels existenziell notwendig sei. Die Verordnung des Bundesministeriums des Inneren, die auch staatlichen Behörden die Möglichkeit einräume, amtliche Lichtbilder zu erstellen, sei eine massive Existenzbedrohung für die entsprechenden Dienstleister und gefährde ca. 20.000 Arbeitsplätze. Zudem stelle die Verordnung einen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs dar, da die Ausführung privatwirtschaftlicher Dienstleistungen im Rahmen hoheitlicher Aufgaben zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil führe.
In Österreich bestehe bereits eine klare Regelung, dass die Erstellung von Lichtbildern für Ausweisdokumente eine privatwirtschaftliche Dienstleistung darstelle und ausschließlich von Berufsfotografen und dem qualifizierten Fotofachhandel in der erforderlichen Qualität ausgeführt werden dürfe, betonen die Antragsteller.