Damit macht sich Panasonic im Interesse von Endkunden wie Handelspartnern zum Vorreiter einer verbraucherfreundlichen Regelung. Die Verunsicherung bei der Klärung berechtigter Kundenansprüche angesichts geänderter Regelungen für Gewährleistung und Garantie hat damit zumindest für Endverbraucher von Produkten aus dem Hause Panasonic ein Ende. Das Unternehmen sieht sich, wie es in der Meldung weiter heißt, aufgrund der hervorragenden Qualität der Produkte mit ausgesprochen geringer Ausfallquote zu diesem Schritt in der Lage.
Auch für die Fachhandelspartner ist die Panasonic-Regelung von Vorteil. Sie erspart ihnen nicht nur zeitaufwendige, oft unerfreuliche Auseinandersetzungen über die Berechtigung sowie die Abwicklung von Ansprüchen. Panasonic hat zudem sein erweitertes Angebot mit den gesetzlichen Verkäuferpflichten weitgehend harmonisiert. In der Kundenberatung erhöht diese zusätzliche Aktivität das Vertrauen in die Produkte der Marken Panasonic und Technics.
Bereits zum Dezember 2001 hat Panasonic den Endkunden bei typischen Consumergeräten einen Direktanspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch das firmeneigene Servicenetz eingeräumt. Alle anfänglichen Mängel werden behoben, sofern sie binnen zwölf Monaten reklamiert werden. Diese Frist wurde jetzt rückwirkend auf 24 Monate ausgeweitet.
Da in der Übergangszeit einzelnen Produkten noch Garantiekarten ohne die erweiterte Regelung beiliegen können, werden die Fachhandelspartner gebeten, sich die aktuellen Bedingungen im Panapool (www.business.panasonic.de) herunterzuladen und den Kunden jeweils einen Ausdruck zu übergeben.