Olympus hatte zuvor erklärt, der eingesetzte unabhängige Untersuchungsausschuss müsse erst feststellen, ob die vorliegenden Zahlen für das 2. Quartal korrekt seien, bevor sie veröffentlicht werden könne. Mit Ergebnissen sei nicht zum vorgeschriebenen Termin zu rechnen. Mit der Listung der Olympus Aktie als "Wertpapier unter Aufsicht" folgt die Tokioter Börsenaufsicht den für solche Fälle geltenden Regularien. Wenn der Bericht nicht bis zum 14. Dezember vorliegt, werden die Olympus Aktien von der Tokioter Börse ausgelistet. Die Aktionäre werden über die Gefahr einer Auslistung informiert.
Zusätzlich hat Olympus bekanntgegeben, ein Investor habe die Rechnungsprüfer des Unternehmens aufgefordert, rechtliche Schritte gegen Vorstands- und Aufsichtsmitglieder einzuleiten und diese für den entstandenen Schaden haftbar zu machen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die 21 seit 2006 ernannten amtierenden und inzwischen ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder Einzelne im Zusammenhang mit den fragwürdigen Provisionszahlungen und Abschreibungen ihre Pflichten verletzt haben. Der mutmaßliche Schaden in diesem Zusammenhang wird mit mindestens 139,4 Mrd. Yen (1,313 Mrd. Euro) beziffert. Zudem hat das Unternehmen seit der Entlassung von Unternehmenschef Michael Woodford, die die Affäre ins Rollen brachte, drei Viertel seines Börsenwertes verloren.