Nikon erzielt Erfolg gegen Parallelimporte

Bis vor kurzem haben die Beklagten Nikon Kameras, die nicht für den Vertrieb in Europa bestimmt waren, aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) importiert und an den niederländischen Handel verkauft; dies ist ein Verstoß gegen europäisches Markenrecht. Das Urteil des Gerichts sei deshalb bemerkenswert, weil es nicht nur dem illegalen Import von Nikon Kameras durch verschiedene Crown-Gesellschaften, OPX Media und Oderma ein Ende gemacht, sondern auch H.P. Ruitenberg persönlich verboten habe, sich in irgendeiner Art und Weise beim Handel mit illegal importierten Nikon Kameras zu betätigen, betonte Nikon.

Die Entscheidung sei auch wichtig für den Handel, ergänzte das unternehmen: Eine faire Auseinandersetzung um eine solide Wettbewerbsposition im Markt könne nur dann stattfinden, wenn sich alle Beteiligten an die Regeln hielten und ihre gesamten Geschäfte innerhalb des rechtlichen Rahmens der Niederlande und der Europäischen Union betrieben. Nikon unterstütze diejenigen seiner Handelspartner, die entsprechend den Regularien tätig seien, und werde daher fortfahren, Händler, die Nikon Produkte von außerhalb des EWR in den niederländischen Markt importieren, auf die Rechtswidrigkeit ihrer Handelspraktiken hinzuweisen.