Neue Richtlinien für Passbilder

Das Foto für den neuen „ePass“ wird nicht – wie bislang bei Reisepässen üblich – im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Zudem ist Lächeln verboten – statt dessen soll ein "neutraler Gesichtsausdruck" aufgenommen werden. Weitere Anforderungen an die neuen Passbilder wurden in einer neuen Foto-Mustertafel zusammengestellt und mit Beispielen für geeignete und ungeeignete Bilder illustriert. Außerdem steht zur Qualitätssicherung der ePass-Bilder eine Schablone zur Verfügung, mit der Fotos vermessen werden können. Die Foto-Mustertafel und die Schablone sind gegen Einsendung eines frankierten und adressierten DIN A4 Rückumschlages (Porto 1,44 Euro) kostenfrei erhältlich bei: Bundesdruckerei GmbH, Stichwort: Foto-Mustertafel & Schablone, Oranienstr. 91, 10958 Berlin.

Die Mustertafel steht zusammen mit weiteren Informationen zum ePass auch als Download auf der Webseite http://www.bundesdruckerei.de/de/behoerde/epass/index.html zur Verfügung.

Während für Reisepässe und vorläufige Reisepässe die neue Foto-Mustertafel ab 1.11.2005 verbindlich ist, können für Personalausweise und vorläufige Personalausweise vorläufig Passfotos nach alter oder neuer Mustertafel verwendet werden. Für Führerscheine gelten bis auf weiteres die alten Vorgaben (Halbprofil).