Ein Versuch von Media Markt, die 2G Regel für den Einkauf in den Fachmärkten zumindest in bestimmten Bundesländern aufzuheben, sorgt seit gestern für Wirbel. Das Unternehmen hatte auf seiner Webseite www.mediamarkt.de angekündigt, ab sofort könnten die Kunden in Märkten in Niedersachen und Bayern ohne Vorlage eines Impfausweises und negativen Corona-Tests einkaufen. Nachdem das Nachrichtenmagazin Focus Online das Thema aufgegriffen hatte, protestierte Ringfoto sofort beim bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
In dem vom Verwaltungsratsvorsitzenden Rainer Schorcht und (wegen Urlaubs von Michael Gleich) von Geschäftsführerin Ines Ebersberger unterzeichneten Schreibens betont die Kooperation, dass die Fachhändler alle notwendigen Maßnahmen unterstützten, da diese hoffentlich wieder ein Stück Normalität zurückbringen könnten. Es sei aber unakzeptabel, wenn andere Unternehmen auf die Umsetzung der 2G Regel verzichte und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung komme. „Dieses Vorgehen ist absolut unverständlich und nicht hinnehmbar“, heißt es in dem Schreiben. „Während sich unsere – zum Teil familiengeführten – Händler strikt und korrekt an die von der Regierung vorgegebenen Maßnahmen halten und dadurch Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, gelten für große Märkte scheinbar Ausnahmeregelungen. Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Holetschek, daher die Gleichbehandlung in dieser für alle schwierigen Situation herzustellen, um die Zukunft unserer Händler und deren Mitarbeiter sicherzustellen.“
Inzwischen scheint Media Markt in München den Rückzug angetreten zu haben: Die von Focus wegen des Verzichts auf die 2G Regel erwähnte Filiale im Euroindustriegebiet betont ebenso wie der Markt in München Haidhausen, es gelte die 2G Regelung. Inwiefern der Protest von Ringfoto dazu beigetragen hat, ist noch nicht bekannt. Media Markt selbst erklärte auf seiner Internetseite, die 2G Regel gelte nicht zwingend in Bayern und Niedersachsen. Allerdings könnten die einzelnen Märkte selbständig über die Beibehaltung der 2G Regel entscheiden. Dagegen erklärte das zuständige Kreisverwaltungsreferat, die Filialen seien laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Umsetzung von 2G verpflichtet. Die Behörde sei mit den Verantwortlichen in Kontakt und werde bei Verstößen Bußgeldverfahren einleiten.
In Sachen 2G im Einzelhandel sorgen derzeit nicht nur unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern für Verwirrung, sondern auch Gerichtsurteile. So stelle z. B. der bayerische Verwaltungsgerichtshof fest, dass Spielwaren, Mode- und Schuhgeschäfte „der Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen und deshalb nicht der 2G Regel unterliegen. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Niedersachen die 2G Regel im Einzelhandel für das Bundesland insgesamt kassiert.