Lexmark fordert Novellierung des Urheberrechts

Der am 3. Dezember von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt vorgelegte Einigungsvorschlag zur Urheberrechtsabgabe auf Multifunktionsgeräte wird von Lexmark entschieden abgelehnt. „Es kann nicht sein, daß Industrie und Verbraucher für jedes in Deutschland verkaufte Multifunktionsgerät je nach Leistungsfähigkeit des Gerätes zwischen 76,70 und 613,56 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen müssen“, so Mathias Militzer, Leiter Consumer Printer Division bei Lexmark. „Multifunktionsgeräte werden im Handel schon für weniger als 90 Euro angeboten. Damit läge die geforderte Urheberrechtsabgabe je nach Gerät bei nahezu 100 Prozent des Verkaufspreises", so Militzer weiter.

Wie auch die anderen Druckerhersteller ist Lexmark grundsätzlich bereit, wie es in der Mitteilung weiter heißt, für die Geräte einen angemessenen Beitrag zu leisten.

Privathaushalte kaufen in der Regel keine Kopiergeräte, sondern ersetzen Drucker, Scanner und Faxe durch Multifunktionsgeräte. Trotzdem würden nach dem Schiedsspruch Multifunktionsgeräte im Einstiegssegment exakt mit den gleichen Abgaben belegt wie traditionelle Kopierer. Auf der Grundlage einer nahezu 40 Jahre alten Gesetzgebung setzt die VG Wort Multifunktionsgeräte mit Kopierern gleich. Dabei bleibt unberücksichtigt, daß Industrie und Endkunden schon Abgaben zwischen 8,18 Euro und 613,56 Euro für Scanner, Telefaxe und und Kopiergeräte bezahlen.

Entscheidend ist zudem der Wettbewerbsnachteil im europäischen Vergleich. Wenn die Kosten für dasselbe Gerät im europäischen Ausland bis zu 50 Prozent geringer sind, bestellen die Verbraucher demnächst in Ländern, wo es diese Abgabe nicht gibt – zum Beispiel über das Internet. „Bleibe es bei der jetzt geforderten Abgabenhöhe, so werden wir als Hersteller Konsequenzen erwägen müssen. Eine Option wäre der Rückzug der betroffenen Produkte vom deutschen Markt“, so Mathias Militzer.

Damit es nicht soweit kommt, hat sich Lexmark mit anderen Druckerherstellern in der „Initiative der führenden Drucker-Hersteller gegen Uhrheberrechtsabgaben auf Drucker und IT-Geräte“ zusammengeschlossen. Infos hierzu gibt es unter www.druck-gegen-abgaben.de.