Leica: Details zu den Anfechtungsklagen

Nach Angaben von Leica handelt es sich bei den Klägern um die Aktionäre Veit Paas (Köln, mit 3.000 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten), Peter Eck (Geldern, mit einer Stückaktie auf der Hauptversammlung vertreten), EO Investors GmbH (Düsseldorf, mit 10 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten) sowie Reinhold Ströbele (Rottenburg, mit 20 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten), gemeinschaftlich mit der Leasing- und Handelsservice Heinrich GmbH (Hettstadt, mit 50 Stückaktien auf der Hauptversammlung vertreten). Die Leica Camera AG hat insgesamt 4,5 Millionen Stückaktien ausgegeben.

Weiter heißt es in einer Pressenmitteilung: "Kernpunkt der Klagen ist die angebliche Verletzung des Bezugsrechtes aller Aktionäre. Aus Sicht des Unternehmens sind alle von den Anfechtungsklägern hierzu vorgebrachten Punkte unbegründet. Die Untermauerung der Behauptungen durch Tatsachen erfolgt nur in Teilen und ist aus Sicht des Unternehmens nicht stichhaltig."

Dr. Oliver Wilken, Partner der Kölner Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte, der die Vertretung der Leica Camera AG übernommen hat, nimmt zu den Klagen wie folgt Stellung: „Nach der von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung soll allen Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht eingeräumt werden. Demgegenüber meinen die Anfechtungskläger, der Umstand, dass nicht unmittelbar die Börsenzulassung der neuen, jungen Aktien herbeigeführt werde, führe zu einem faktischen Bezugsrechtsausschluss. Die Anfechtungskläger verkennen hierbei vieles: Zum einen setzt die Börsenzulassung einen Zulassungsprospekt voraus, den aber die Gesellschaft – wegen der Risiken im Hinblick auf die Umsetzung des Sanierungs- und Restrukturierungskonzeptes – nach bisherigem Stand der Dinge nicht erstellen kann. Aktuell hat sich auch kein Finanzinstitut, das nach dem Gesetz einen solchen Wertpapierprospekt garantieren müsste, bereit erklärt, den Wertpapierprospekt zu unterschreiben. Zum anderen steht aktienrechtlich – und auch aus Sicht der Gesellschaft – zunächst einmal das Überleben der Gesellschaft im Vordergrund. Die Börsenzulassung der Aktien ist keine aktienrechtlich geschützte Rechtsposition. Zwar ist die Gesellschaft um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Aktionäre bemüht, dies darf jedoch nicht zur Gefährdung der Existenz der Leica Camera AG führen. Zunächst müssen einmal die für die Sanierung und Restrukturierung notwendigen Finanzmittel beschafft werden. Diesem Vorgehen hat die überwiegende Mehrheit der Aktionäre auf der Hauptversammlung nach intensiver Diskussion aller Hintergründe zugestimmt. Auch die weiteren, von den Anfechtungsklägern behaupteten Anfechtungsgründe, etwa die Gesellschaft wolle die neuen Aktien an Dritte ausgegeben, sind unrichtig. Wie schon in der Hauptversammlung vom 31. Mai 2005 eingehend vom Vorstand der Gesellschaft erläutert, sollen primär die Aktionäre bedient werden; erst wenn und soweit ein Restbestand an nicht gezeichneten Aktien verbleibt, soll die Gesellschaft diese verbleibenden Aktien hilfsweise Dritten zum Bezug anbieten.“

Nach alledem bestehe für den objektiven Betrachter der Eindruck, dass mit rechtlichen Mitteln Druck auf das notleidende Unternehmen aufgebaut werde, so Dr. Wilken. Durch den Versuch, die Kapital- und Rettungsmaßnahmen für die Leica Camera AG zu verhindern, sollen voraussichtlich individuelle Ausgleichszahlungen oder sonstige Vorteile erwirkt werden. Für den Vorstand des Unternehmens ist dieses Vorgehen ein „gefährliches Machtspiel zur Erwirtschaftung von geldwerten Vorteilen, das auf Kosten aller Aktionäre, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens ausgetragen wird“.

Auf Grund der möglichen Risiken aus den Anfechtungsklagen hat der Vorstand des Unternehmens im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat die ursprünglich für den 18. Juli 2005 geplante Veröffentlichung der Bezugsaufforderung bis auf Weiteres zurückgestellt. In der Pressemitteilung wird betont, daß für die Einigungsgespräche nur ein Zeitraum von wenigen Tagen zur Verfügung stehe. Die Gesellschaft werde in diesen Gesprächen aber nur solche Ziel verfolgen, die im Interesse aller Aktionäre stehen, erklärte die Leica Camera AG.