In einer Pressemitteilung wird betont, daß von den ursprünglich zehn Standorten der KFS zur Zeit noch die Teilbetriebe in Lingen, Wedemark, Wiesbaden, Stuttgart und Regensburg produzieren. In Zusammenarbeit mit dem früheren Gesellschafter der KFS, der Kodak GmbH, Stuttgart, wurden jetzt die vertraglichen Voraussetzungen geschaffen, daß der Geschäftsbetrieb an den genannten Produktionsstätten auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis auf Weiteres fortgeführt werden kann. Voraussetzung dafür war, daß die Großkunden ihre Verträge mit der Kodak GmbH, die diese Kunden nach wie vor betreut, trotz der schwierigen Lage aufrechterhalten.
Der Insolvenzverwalter strebt jetzt an, mit dem vom Gericht etablierten Gläubigerausschuß eine nachhaltige Lösung für die KFS Fotolabore GmbH vorzubereiten. Dabei ist noch offen, ob von der gesetzlichen Möglichkeit eines „Insolvenzplanverfahrens” Gebrauch gemacht werden kann oder zur Rettung des Unternehmens eine „übertragende Sanierung” an einen Investor in Betracht kommt. Nach Ansicht von Dr. Schreiber sind durch die mit der Kodak GmbH getroffene Vereinbarung jetzt die Grundlagen geschaffen, daß das Produktionsunternehmen KFS zunächst nahtlos den Betrieb unter Führung des Insolvenzverwalters fortführen kann.
In einer Stellungnahme gab Rainer Dick, Geschäftsführer der Kodak GmbH, seine Hoffnung Ausdruck, daß die KFS Fotolabore am Markt wettbewerbsfähig sein können, nachdem Kodak sich für die Fortführung des Laborbetriebes an den fünf Standorten ausdrücklich engagiert habe. „Mit dem Insolvenzverwalter Dr. Schreiber stehen wir in engem Kontakt und werden uns – soweit es das Insolvenzverfahren zuläßt – weiter engagieren, um gemeinsam Lösungen zu finden, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann.” Kodak will dabei am generellen Modell der Auslagerung der Bilderproduktion unter Beibehaltung der Vermarktung der eigenen Bilderlinien festhalten und hat, so Dick, größtes Interesse an einer Fortführung dieses Konzeptes.