Die Unterstützung gilt allen Unternehmen, die bereits an den beiden Vorveranstaltungen „ihrer Messe“ teilgenommen haben. Darüber hinaus werden alle Aussteller, die dennoch ihre bereits vereinbarte Messeteilnahme absagen müssen, ohne Stornogebühr aus dem Vertrag entlassen. Einzige Voraussetzung für die Hilfestellung seitens der KölnMesse: Die Unternehmen müssen nachweislich hochwassergeschädigt sein.
Die KölnMesse beteiligt sich mit diesem messespezifischen Hilfspaket vor allem an den wirtschaftlichen Wiederaufbaumaßnahmen in den Hochwasser-Regionen in Ostdeutschland, Tschechien und Österreich.