Initiative Bild zu Corona-Hilfen für Selbstständige

Die Initiative Bild, in der im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) aller relevanten Berufsverbände mit Interessen rund um das Thema Bild zusammengeschlossen sind, hat eine ausführliche Stellungnahme zu der Berechnungsgrundlage von Corona-Hilfen für Selbstständige veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass es in diesem Jahr große Schwankungen in den Einkommen von Selbstständigen gibt, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind und vor allem aufgrund mangelnder Planungssicherheit auf Seiten der Auftraggeber signifikante Ausfälle verkraften müssen. Deshalb schlägt die Initiative Bild ein neues Modell für die Berechnung der Corona-Hilfen für Selbstständige vor.

Obwohl der Begriff Unternehmerlohn inzwischen in der Öffentlichkeit breit diskutiert werde, fehlten bislang einfache und schnell umsetzbare Rechenmodelle, beklagt der Verband. Die von der Bundesregierung für den November- und Dezember-Lockdown bereitgestellten Hilfen könnten viele Selbstständige nicht beantragen, weil ihre Geschäfte nicht unmittelbar von den Lockdown-Maßnahmen betroffen seien – sehr wohl aber mittelbar. „So ist es gegenwärtige Realität, dass bei den von uns vertretenen Selbstständigen von Auftraggeber-Seite kein oder nur sehr wenig Geld ankommt”, heißt es in der Stellungnahme.
Es müsse aber gerade in Zeiten eines weltweiten Gesundheitsnotstandes sichergestellt werden, dass alle ihren Teil zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beisteuern könnten. Das sei aber gefährdet, da weiterhin die Beitragshöhen nach den Einnahmen der Vorjahre berechnet würden. Ebenso betroffen seien Rentenzahlungen, betont die Initiative Bild.
Deshalb schlägt der Verband ein neues Modell zur Berechnung der Corona-Hilfen für Selbstständige vor. Dabei sollen die Einkommenssteuerbescheide aus den Jahren 2018 und 2019 als Basis für die Berechnung der Sicherung der privaten Aufwendungen dienen, deren Höhe analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Durchschnittswerts der zwei Jahre erreichen sollte.
Dann würde ein Selbstständiger, dessen zu versteuerndes Einkommen im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 40.000 Euro betragen habe, bei einem Einkommen von nur 20.000 Euro in diesem Jahr eine Förderung von 12.000 Euro erhalten, um 80 Prozent des Durchschnittseinkommens der zwei Vorjahre, als 32.000 Euro, zu erreichen. Die Zahlen ließen sich über die USt-Voranmeldungen gut schätzen, auch wenn die kompletten Jahresabschlüsse zur Verrechnung im Jahr 2021 vorliegen werden, betont die Initiative Bild.
Abschließend stellt die Initiative Bild fest: „So entsteht ein sehr faires Modell, das, angepasst an die Einkommensverhältnisse, die Schwankungen des Jahres 2020 ausgleicht, Existenzen sichert und weiterhin eine Vorsorge für Gesundheit und Alter in normaler oder durchschnittlicher Höhe zulässt, ohne zum Ruhen der Krankenversicherung zu führen; denn diese ruht gem. § 16 Abs. 3a SGB V, sobald Selbstständige mit den Beiträgen von zwei oder mehr Monaten in Rückstand sind.”
Der Initiative Bild im BVDW haben sich Ende 2019 folgenden Verbände angeschlossen: Allianz deutscher Designer (AGD) e.V., Bundesverband der Bildgestalter (BUBIG) e.V., Berufsverband Freie Fotografen und Filmgestalter (BFF) e.V., Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) e.V., Photoindustrie-Verband (PIV) e.V., PIC-Verband (PIC) e.V. und der Centralverband Deutscher Berufsfotografen (CV)

Unterstützt wird das Papier der Initiative Bild im BVDW auch vom Bundesverband der Agenturen für Visagisten und Stylisten (bavus) e. V., der Deutschen Gesellschaft für Photographie (DGPh) e.V., Freelens e.V. sowie dem Interessensverband der Castingagenturen und Darstellervermittler (INCA-DV).