Das Gutachten eines früheren Richters am höchsten deutschen Zivilgericht bestätigt einer Pressemitteilung zufolge, dass eine notwendige, von Wirtschaftsprüfern im Herbst 2004 geforderte Kapital-Sacherhöhung unmittelbar nach Gründung der AgfaPhoto GmbH nicht ordnungsgemäß erbracht worden war. Als Gegenwert für die damals geforderten 60 Millionen Euro brachte Agfa-Gevaert die AgfaPhoto Leasing GmbH zusätzlich in die AgfaPhoto GmbH mit ein. Deren Kernmärkte umfasste die USA, Kanada und Italien. Dieser Akt wurde rechtlich und bilanziell vollzogen.
Unmittelbar nach der Einlage der AgfaPhoto Leasing in die AgfaPhoto GmbH wurde diese Gesellschaft zunächst an die AgfaPhoto Holding übertragen und später mit ihr verschmolzen.
„Zu diesem Zeitpunkt war die AgfaPhoto Holding noch eine Tochter der Agfa Gevaert, so dass sie das, was sie mit der linken Hand ausgereicht hatte, mit der rechten wieder zurück erhielt“, so Dr. Andreas Ringstmeier, seit dem 1. Januar 2006 Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH, in der Pressemitteilung. „Dieses Finanzmanöver bedeutet in der Konsequenz, dass die gutachterlich geforderte Kapitalerhöhung von 60 Millionen Euro letztendlich nicht ordnungsgemäß erbracht wurde und deshalb vom Insolvenzverwalter im Interesse seiner Gläubiger nun eingefordert werden muss.“
In einem ICC-Verfahren fordert der Insolvenzverwalter der AgfaPhoto GmbH auch die Bezahlung von Lieferungen und Leistungen, die Mitarbeiter der AgfaPhoto GmbH nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht hatten. Bis zum Herbst 2007 hat Agfa-Gevaert rund 11,5 Millionen Euro bezahlt, die offenen Rechnungen belaufen sich aber auf weitere rund 46 Millionen Euro.
Die Geschäftsführung der AgfaPhoto GmbH hatte Ende Mai 2005 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, am 1. August 2005 hatte das Amtsgericht Köln als zuständiges Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung eröffnet.