Durchbruch bei der Vergütungspflicht von Speicherkarten und USB Sticks

Im Mai 2009 hatten sich die beiden Verhandlungspartner auf die Höhe der Vergütungssätze für Speicherkarten und USB Sticks geeinigt. Danach ist künftig für diese Speichermedien unabhängig von deren jeweiliger Kapazität ein Vergütungssatz von 0,10 € je Stück zu zahlen.

In den anstehenden Verhandlungen werden die Einzelheiten der vertraglichen Konditionen nach dem neuen Urheberrechtsgesetz (Korb 2) noch auszuhandeln sein.

Hierzu erklärt Rainald Ludewig, Vorsitzender des Informationskreises Aufnahme-Medien und Chefjustiziar bei Panasonic: „Mit diesem Ergebnis ist es beiden Seiten erstmals gelungen, das neue Vergütungssystem in vernünftiger Art und Weise in die Praxis umzusetzen, wie dies der Gesetzgeber neu geregelt hat. Das Ergebnis ist ausgewogen und trägt sowohl den Ansprüchen der Urheber als auch der Industrie Rechnung. Ich hoffe, dass diese Vereinbarung eine Vorreiterrolle bei allen noch streitigen Verfahren einnehmen wird."