Alle drei Gesellschaften handeln mit dem Vertrieb von Tintenpatronen – entweder online oder per Katalog. Als Teil der Einigung vereinbarten die Unternehmen, den Verkauf jener Patronen einzustellen, bei denen die Seiko Epson Corporation seine Epson-Patentrechte verletzt sieht. Außerdem verpflichteten sie sich zu Ausgleichzahlungen an Epson. Die vollen Bedingungen der Einigung sind streng vertraulich.
„Epson schützt seine Innovationen mit nationalen und internationalen Patenten, die somit als geistiges Eigentum von Epson gelten. Als Erfinder ist Epson seinen Kunden, Mitarbeitern und Gesellschaftern gegenüber zum Schutz dieses Eigentums verpflichtet“, sagte Henning Ohlsson, Leiter der Geschäftsführung der Epson Deutschland. „Das Unternehmen ist bei diesbezüglichen Vorgehensweisen jedoch äußerst gerecht. Falls ein Verstoß gegen das Patentrecht aufgedeckt wird, wird das Unternehmen im Rahmen des jeweils geltenden Rechtssystems entsprechende Schritte gegen den Rechtsverletzer einleiten.“