Um seinen Handelspartner eventuelle Sorgen in Sachen Grauimporte zu nehmen, hat sich DGH Großhandel (DGH) entschlossen, eine freiwillige Verpflichtungserklärung gegenüber dem Handel anzugeben: „Wir sichern unseren Handelspartnern zu, dass bei DGH gekaufte Waren für den deutschen und europäischen Markt freigegeben sind “, erklärte DGH Vertriebsleiter Walter Dürr. „Der Händler kann sicher sein, bei von uns gekaufter Ware keinen markenrechtlichen Ärger mit einem Hersteller zu bekommen.“
Dass es wichtig ist, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, begründet sich durch die Tatsache, dass letztlich der Händler selbst dafür verantwortlich ist, welche Produkte er zum Kauf anbietet. In der Praxis besteht für einen Händler aber kaum eine Möglichkeit, allein anhand der Ware zuverlässig zu überprüfen, ob diese tatsächlich für den EU-Markt vorgesehen und freigegeben ist. Jedenfalls besteht keine Verpflichtung des Markenherstellers dazu, dies auf dem Produkt selbst anzugeben. Auch die Angabe etwa eines technischen Prüfsiegels für die EU lässt nicht zwingend den Schluss zu, dass die Ware zum Verkauf in der EU freigegeben ist. Zuverlässig kann häufig nur der Markenhersteller selbst anhand der Chargen- oder Produktkennung Auskunft darüber geben, ob es sich um eine für die EU zugelassene Markenware handelt. Die freiwillige Verpflichtung von DGH gibt dem Händler somit eine Sicherheit, die er sich selbst nur mit großem Aufwand beschaffen könnte.
Wer mehr zum Thema Grauimporte erfahren will, kann das auf der DGH Homepage: Zum Thema Grau-/Parallelimporte hat DGH von einem Patent- und Markenanwalt eine Informationsseite erstellen lassen, auf der sich Händler genau in die Problematik einlesen können.