Cewe meldet Kurzarbeit an
Cewe wird seine Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie um die Einführung von Kurzarbeit ergänzen. Ab dem 1. April soll die Regelung für alle drei Geschäftsbereiche Einzelhandel, Fotofinishing und Kommerzieller Online-Druck gelten, wobei der Umfang der Kurzarbeit in den Unternehmens- und Funktionsbereichen sehr deutlich variieren kann. Vorstand und Arbeitnehmer haben Vereinbarungen geschlossen, die es erlauben, bei ausbleibender Beschäftigung infolge der Corona-Krise die Kapazitäten flexibel und spezifisch anzupassen.
In den betroffenen Bereichen will Cewe vielfach das Einkommen der Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus stützen. In einer Pressemitteilung betonte Cewe, alle Maßnahmen, auch die Kurzarbeit, würden sehr flexibel eingesetzt, um die Kostensituation den Umsatzschwankungen anzupassen. Bereits auf der Bilanzpressekonferenz am 26. März hatte Cewe CEO Dr. Christian Friege betont, das Unternehmen sei trotz der Corona-Krise voll lieferfähig. Dafür sei Cewe als Omnichannel-Anbieter bestens aufgestellt. Die starke Blanz mache es möglich, angemessen auf die Krise zu reagieren, ohne dabei in Schwierigkeiten zu kommen. Für den Notfall seien die Produktion und die Logistik so aufgestellt, dass ein Standort kurzfristig Aufträge von anderen übernehmen könne, wenn diese dort nicht ausgeführt werden könnten.
Cewe hat vor einigen Wochen umfangreiche Präventionsmaßnahmen in allen Bereichen des Unternehmens ergriffen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. So arbeitet beispielsweise eine Vielzahl von Mitarbeitern im Homeoffice, es gelten strikte Reisebeschränkungen, und Maßnahmen zur Sicherung des physischen Abstands zwischen Personen im Unternehmen wurden umgesetzt. Ebenso hat das Unternehmen in allen Bereichen Maßnahmen ergriffen, um Kundenbestellungen online entgegen zu nehmen und über den Mailorderversand direkt an die Kunden auszuliefern, um so unabhängiger von staatlichen Verordnungen über Ladenöffnungen zu werden.