Den Pelikan-Unternehmen soll gerichtlich untersagt werden, die betreffenden Tintenpatronen weiterhin zu bewerben und in den Handel zu bringen. Darüber hinaus sollen Lagerbestände vernichtet werden. Canon klagt auch auf Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.
Die Klage basiert auf einer eingehenden Untersuchung der von Pelikan für einige Canon-Tintenstrahldrucker angebotenen Tintenpatronen. Hierbei wurde festgestellt, daß Pelikan bei der Produktion der betreffenden Patronen zwei Canon-Patente verletzt. Canon sieht sich deshalb zur Wahrung seiner Interessen veranlaßt.
Die von Canon erfundene „Bubble-Jet“-Technologie wurde 1981 erstmalig vorgestellt. Seitdem hat Canon enorme Investitionen in Forschung und Entwicklung getätigt, eine Fülle technologischer Hürden genommen und für seine technologische Spitzenleistung weltweite Anerkennung geerntet. Das Unternehmen sieht sich jetzt verpflichtet, den Wert seines geistigen Eigentums zu verteidigen. Die Patentrechtsverletzung wird als Behinderung der regulären Geschäftstätigkeit und Produktentwicklung interpretiert. Da die Aktivitäten Pelikans eine erhebliche Beeinträchtigung der Druckerindustrie zur Folge haben können, hat Canon Inc. entschieden, rechtliche Schritte einzuleiten.
Canon betont, daß bei seiner eigenen Produktentwicklung die Interessen und Rechte Dritter stets berücksichtigt werden und setzt dies umgekehrt auch bei anderen Unternehmen voraus. Canon wird an seiner Politik zur Wahrung eigener Interessen festhalten und weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, die dem Schutz des eigenen geistigen Eigentums dienen.