In Verfahren im Januar dieses Jahres gegen Epson Kyocery Mita und Xerox hatten die Richter ebenfalls zu Ungunsten von VG Wort entschieden. Jeppe Frandsen, Geschäftsführer Canon Deutschland, erklärte zu dem Urteil: „In erster Linie sind Drucker keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständllich, dass dies auch die Auffassung der Richter ist.“
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt auch Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Bundesverbandes Bitkom: „Das Gericht hat dem zweifelhaften Versuch der VG Wort, Drucker mit Abgaben zu belegen, eine Absage erteilt. Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen.“
Das Verfahren kann noch vor den Bundesgerichtshof in Revision gehen.