Canon ist Gründungsmitglied von Partnerschaft zur Bekämpfung des Corona Virus
Um zu einem raschen Ende der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (COVID-19) beizutragen, ist die Canon Inc. der COVID-19 Countermeasure Declaration (Gegenmaßnahmen-Erklärung) als Gründungsmitglied beigetreten. Damit hat sich das Unternehmen verpflichtet, seine Rechte an geistigem Eigentum nicht durchzusetzen, wenn es Entwicklungs-, Herstellungs- und andere Verfahren unterstützt, die das Ziel haben, die Verbreitung des Virus‘ zu stoppen. Damit soll die Herstellung von therapeutischen Arzneimitteln, Impfstoffen, medizinischen Geräten und Produkten zur Infektionskontrolle beschleunigt werden.
Weil sich die Unterzeichner der Erklärung verpflichten, die Rechte auf ihr geistiges Eigentum während der Krise nicht geltend zu machen, wenn es um Verfahren für die Diagnose, Prävention, Eindämmung und Behandlung des Virus’ geht, wird die zeitaufwendige Analyse von geistigen Eigentumsrechten ebenso überflüssig wie Lizenzverhandlungen für die Nutzung. Dadurch werden Forschungs- und Entwicklungsprozesse deutlich beschleunigt
Auf Einladung von Professor Fumihiko Matsuda von der Universität Kyoto und Canon haben sich zahlreiche Industrieorganisationen und Institutionen, die über ein bedeutendes Patentportfolio verfügen, der Erklärung angeschlossen.