Zur Mangelbehebung im zweiten Jahr nach der Lieferung des Druckers werden die erforderlichen Teile kostenlos repariert oder ausgetauscht. Eine Reparatur wird nur dann in Rechnung gestellt, wenn der Kunde den Mangel selbst verursacht hat. Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien wie Tinte, Bedruckstoffe und Substrate. Weitergehende Sachmängelhaftungsrechte wie Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz werden nicht eingeräumt.
Um die Rechte aus dieser Garantie zu erhalten, ist eine Online-Registrierung des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf erforderlich. Erfolgt diese Anmeldung nicht fristgerecht, sind die Rechte aus dieser Garantie nicht entstanden. Für die Geltendmachung eines Garantieanspruchs muss sich der Kunde innerhalb des Garantiezeitraumes an seinen Verkäufer wenden. Die Garantie gilt für alle Canon Großformatdrucker, die in Deutschland erworben wurden. Gebrauchte Großformatdrucker sind von der Regelung ausgeschlossen.
Zusätzlich haben Kunden die Möglichkeit, die Herstellergarantie über einen entgeltlichen Servicevertrag zu verlängern und deren Umfang zu erweitern.
Darüber hinaus bietet Canon seinen Kunden bereits seit November 2007 eine einjährige Garantie für den Druckkopf PF-03 ab dem Kaufdatum des Druckkopfs.