BVT kritisiert Förderpolitik beim „Recht auf Reparatur”

Anlässlich der Bekanntgabe eines Bundesförderprogramms zugunsten von Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten hat der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) der Politik der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem „Recht auf Reparatur“ scharf kritisiert. Nicht fachgerechte Reparaturen gefährdeten Verbraucher und den sicheren Betrieb von Geräten, heißt es in einer Pressemitteilung. Der BVT fordert die Bundesregierung darin auf, im Interesse der Verbraucher die professionelle und qualifizierte Reparatur zu fördern, anstatt Laien zu unterstützen.

„Es ist ein vollkommen falsches Signal, die Laienreparatur von strom- und wasserführenden Hausgeräten sowie Elektronikprodukten zu fördern“, erklärte der BVT-Vorsitzende Frank Schipper „Unsere Kritik richtet sich nicht gegen Einrichtungen wie Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten. Aber es gibt gute Gründe für die geltenden Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien bei elektrischen und elektronischen Geräten. Wer Verbraucher dazu anstiftet, Elektroherde, Kaffeevollautomaten oder Wasserkocher selbst oder unter Anleitung von Laien zu reparieren, gefährdet im Zweifel die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer.“

Damit reagierte Schipper auf die Ankündigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten bei der Anschaffung neuer Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattungen mit Beträgen von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen, wenn diese über ein voraussichtlich ab Dezember zugängliches Onlineportal eine Förderung beantragt werden. Die Mittel werden von einer Organisation namens „anstiftung” verteilt, die nach eigenen Angaben „Räume und Netzwerke des Selbermachens” fördert, vernetzt und erforscht. Insgesamt stellt das BMUV mehr als drei Millionen Euro Fördermittel für gemeinnützige Vereine zur Verfügung. Im weiteren Verlauf sollen auch Einrichtungen gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind.

Einem Reparaturbonus, wie er in europäischen Nachbarländern oder einzelnen Bundesländern eingesetzt wird, sowie einer steuerlichen Begünstigung von Reparaturen hatte die Bundesregierung dagegen erst kürzlich in einer Antwort auf eine Anfrage im Bundestag mangels Finanzierbarkeit eine Absage erteilt und stattdessen die Förderung der Laienreparatur befürwortet.

In Österreich dagegen können Verbraucherinnen und Verbraucher 50 Prozent der Reparaturkosten für Elektrogeräte und Fahrräder (maximal 200 Euro) vom Klimaschutzministerium zurückerhalten, zurückerhalten, wenn die Dienstleistung von einem teilnehmenden Fachbetrieb erbracht wurde. Dafür setzt die Alpenrepublik übrigens 130 Mio. Euro aus Mitteln von „NextGenerationEU“ im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans sowie zusätzlich nationale Mittel des Bundes in Höhe von insgesamt 124 Mio. Euro ein.

„Es gibt Vorbilder für eine sinnvolle und zielgerichtete Förderung der Reparatur, beispielsweise durch einen Reparaturbonus“, betonte Schipper. „Wir stehen vollkommen hinter dem Ziel, die Reparatur zur fördern und so die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern sowie die Umwelt zu schonen. Aber nicht auf Kosten der Sicherheit und zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft.“