BVT begrüßt modifizierten Gesetzentwurf zur Erstellung von Passbildern
Der Handelsverband Technik (BVT) zeigt sich nach der Vorstellung des modifizierten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Regelung der Erstellung von Passbildern erleichtert. Die für viele Fotohändler und Fotostudios existenzbedrohenden Änderungen des ursprunglichen Entwurfs seien „aller Voraussicht nach verhindert” worden, erklärte der Verband in einer Pressemitteilung. Vielmehr lasse der Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ jetzt den Kunden die Wahlmöglichkeit, das Lichtbild entweder im Fotofachhändler bzw. Studio oder von einem Automaten durch eine Behörde anzufertigen zu lassen.
„Der Gesetzgeber ist unseren guten Argumenten gefolgt, die BVT Intervention im Schulterschluss mit den Foto-Kooperationen und dem HDE war erfolgreich“, kommentierte BVT-Vorstandsmitglied Rainer Th. Schorcht. „Die geplanten Änderungen hätten viele Kollegen in den Ruin getrieben und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet. Der neue Entwurf ist vor allem in Bezug auf die Automaten nicht optimal, aber die berechtigen Interessen unserer Mitglieder sind berücksichtigt.“ Jetzt gelte es, das weitere Gesetzgebungsverfahren aktiv zu begleiten, um sicherzustellen, dass die Änderungen im Regierungsentwurf auch im Bundestag unverändert beschlossen werden, fügte Schorcht hinzu.
Der ursprüngliche Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums aus dem Dezember 2019 sah für neue Ausweisdokumente ausschließlich Fotos vor, die am Ort der Antragstellung unter behördlicher Aufsicht gemacht werden. Damit wäre die Herstellung von biometrischen Passbildern im Fotofachhandel oder im Fotostudio gesetzlich ausgeschlossen worden. Die von starker medialer Resonanz begleitete Intervention des Handelsverbands Technik (BVT) und des Handelsverband Deutschland (HDE) mündete nun in den neu gefassten Artikeln 12 und 13 des Regierungsentwurfs, der im weiteren Verfahren dem Bundestag zum Beschluss zugeleitet werden soll.
Wenn das Gesetz so wie vorgelegt beschlossen wird, müssen Dienstleister wie Foto-Fachhändler und Foto-Studios künftig sicherstellen, dass eine elektronische, medienbruchfreie Übermittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an die Passbehörde auf sicherem Weg erfolgt. Nur in Fällen, in denen Zweifel über die Identität der im Lichtbild abgebildeten Person oder gar ein Verdacht auf eine unzulässige Bearbeitung des Lichtbilds besteht, kann die Passbehörde ausnahmsweise anordnen, dass das Lichtbild in Gegenwart eines Mitarbeiters am Ort des Antragstellung anzufertigen ist.