BVDW kritisiert Gesetzentwurf zur Urheberrechtsreform

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kritisiert den Gesetzentwurf zur Reform des Urheberrechts, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat, um die EU-Urheberrechtsrichtlinien in Deutschland umzusetzen. Die Frist zur Umsetzung endet bereits im Juni 2021. Der Entwurf sieht vor, bestimmten Online-Plattformen eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen. Dabei sollen alle von den Nutzern hochgeladenen Inhalte der Nutzer automatisch gescannt werden.

Der Einsatz von Upload-Filtern sei unverhältnismäßig und gefährde massiv die Meinungsfreiheit, erklärte BVDW-Präsident Matthias Wahl. Aus Sicht des BVDW benötige die EU – und damit auch Deutschland – ein modernes Urheberrecht, das nicht in Konflikt mit den europäischen Werten stehen dürfe. „Die Upload-Filter-Regelung bedroht die Vielfalt von Inhalten im Internet”, betonte Wahl. „Zudem werden Kreativität und die freie Entfaltung der Nutzer eingeschränkt.”

Da besonders kleine und mittlere Unternehmen betroffen seien, widerspreche das von der Bundesregierung geplante Vorgehen auch der Förderung von Startups, fügte Wahl hinzu.

Die Bundesregierung hatte zuvor versprochen, dass die EU-Urheberrechtsreform in Deutschland ohne Upload-Filter umgesetzt wird. Dass es nun anders gekommen ist, grenzt aus Sicht des BVDW-Präsidenten Matthias Wahl schon an Wortbruch. „Wir fordern den Bundestag dazu auf, entsprechende Änderungen im parlamentarischen Verfahren einzubringen”, sagte Wahl „Das Gesetz darf in dieser Form nicht Bundestag und Bundesrat passieren.”