Bundesregierung beschließt „Passbildgesetz”
Um Manipulationen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten und bei unerlaubten Grenzübertritten vorzubeugen, hat die Bundesregierung heute ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen beschlossen. Fotos für Ausweisdokumente sollen künftig ausschließlich digital von gewerblichen Dienstleistern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt und übermittelt werden. Dadurch wollen die Verantwortlichen Dokumentenfälschung, zum Beispiel durch sogenanntes „Morphing“, verhindern.
Fotostudios und Fotografen dürfen in Zukunft nach dem neuen Gesetz Passfotos ausschließlich digital erstellen und auf sicheren Übermittlungswegen an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde versenden. Alternativ soll das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters angefertigt werden können. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist nach Inkraftreten des Gesetzes nicht mehr möglich.
Hintergrund der neuen Regelung ist das digitale „Morphing“, bei dem Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen werden. Dafür gibt es bereits Computerprogramme, die frei verfügbar sind. Pässe, bei denen das Lichtbild auf diese Weise manipuliert wurde, können unter Umständen nicht nur zur biometrischen Identifizierung einer Person genutzt werden, sondern auch einer weiteren Person, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Anschein der im Ausweis angegebenen Identität geben.