Das Urteil bestätigt endgültig ein Urteil des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2003, das die Rechtsbeständigkeit des Europäischen Patents für Deutschland festgestellt hat. Canon erwartet von dem BGH-Urteil Auswirkungen auf das begleitende Verletzungsverfahren, das gegen Pelikan Hardcopy angestrengt wurde. Canons Klage wegen Patentverletzung gegen Pelikan Hardcopy war vor dem Landgericht Düsseldorf im Jahr 2003 und vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgreich. Letzteres stellte im Jahr 2004 fest, dass Pelikan Hardcopy das Patent von Canon verletzte. Das von Pelikan Hardcopy eingelegte Rechtsmittel gegen dieses Urteil führte dazu, dass dieses Verfahren bis zum Abschluss der beim BGH anhängigen Nichtigkeitsentscheidung ausgesetzt wurde.
Nachdem nun der Bundesgerichtshof die Rechtsbeständigkeit des Patents bestätigt hat, erwartet Canon eine baldige Aufhebung der Aussetzung des Rechtsmittelverfahrens.
Canon betont, das Unternehmen werde auch weiterhin eine harte Haltung gegenüber patentverletzenden Handlungen einnehmen und mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln vorgehen, um das geistige Eigentum der Firma aktiv zu schützen.