Anfechtungsklagen gegen Übernahme der Leica Aktien

Zwar sei der Leica Camera AG bzw. ihren Organvertretern bislang keine Klage formell zugestellt worden, der Inhalt der Klageschriften sei jedoch aufgrund einer Akteneinsicht bekannt, erklärte das Unternehmen. Leica hält sämtliche Klagen für offensichtlich unbegründet und wird unverzüglich einen Antrag auf Erlass eines Freigabebeschlusses vorbereite, demzufolge die Erhebung der Anfechtungsklagen der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft nicht entgegensteht.