Nach Angaben der AgfaPhoto Holding GmbH ist das Urteil endgültig und kann nicht revidiert werden. Damit hat das Unternehmen im Rahmen des Lizenzabkommens mit der Agfa-Gevaert NV das Recht, die AgfaPhoto-Marke weltweit zu lizensieren – und das auf unbestimmte Zeit.
„Wir begrüßen das Urteil des ICC, das unsere Auffassung voll bestätigt“, erklärte Dr. Frank Nellissen, Geschäftsführer der AgfaPhoto Holding GmbH. „Die Entscheidung ist ein wichtiges positives Signal für uns und unsere derzeitigen und zukünftigen Partner, mit denen wir Lizenzverträge abgeschlossen haben bzw. abschließen werden. Jetzt können wir endlich durchstarten.“
In einer vorläufigen Entscheidung hatte der ICC bereits im letzten Jahr festgelegt, dass Agfa-Gevaert die Ausgabe von Sub-Lizenzen an Dritte durch die AgfaPhoto Holding genehmigen müsse. Allerdings habe Agfa-Gevaerts negative Einstellung zu rechtlicher Unsicherheit geführt, die es bisher unmöglich gemacht hätte, das Lizenzgeschäft wie geplant auszudehnen, erklärte die AgfaPhoto Holding.
Deshalb werde man in der jetzt beginnenden zweiten Phase Schadensersatzansprüche gegen Agfa-Gevaert geltend machen, erklärte Dr. Nellissen. Die AgfaPhoto Holding GmbH spricht dabei von einer Größenordnung von 200 Millionen Euro.
Die Agfa-Photo Holding betont in einer Pressemitteilung ihre Auffassung, die Insolvenz der AgfaPhoto GmbH sei das Ergebnis von Fahrlässigkeit und Missmanagement bei Agfa-Gevaert. Deshalb habe die AgfaPhoto Holding bereits vor einem Jahr separate Klagen beim ICC eingereicht, um die Umstände der Insolvenz zu klären. Inzwischen hat auch der Liquidator der AgfaPhoto GmbH im Namen der Gläubiger Agfa-Gevaert auf etwa 60 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Von Agfa-Gevaert gibt es zu den Vorwürfen keine offizielle Stellungnahme.