Agfa-Gevaert unterliegt wieder beim Bundesarbeitsgericht

Wie in früheren Fällen gab das Bundesarbeitsgericht der Auffassung ehemaliger Agfa-Mitarbeiter Recht, das Informationsschreiben, mit dem Agfa-Gevaert die Angestellten seiner Imaging-Sparte Ende 2004 zum Wechsel in die separierte AgfaPhoto GmbH veranlasst habe, sei fehlerhaft oder gar irreführend gewesen.

Vor dem Bundesarbeitsgericht sind insgesamt 100 Fälle in dieser Angelegenheit anhängig. Obwohl das Bundesarbeitsgericht eigentlich die letzte Instanz ist, will Agfa-Gevaert die Entscheidungen jetzt per „Restitutionsklage“ anfechten. Dabei führt das Unternehmen aus, erst jetzt Einsicht in die Personalakten der Kläger bekommen zu haben. Aus diesen Akten könnten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Mitarbeiter ihr Widerspruchsrecht gegen den Übergang in die AgfaPhoto doch verwirkt haben – diese Verwirkung hatte das Bundesarbeitsgericht für einige wenige frühere Agfa-Gevaert Mitarbeiter festgestellt, die Frühruhestands- oder Aufhebungsverträge abgeschlossen oder Kündigungen mit Abfindungen akzeptiert hatten. Damit hätten sie nach Auffassung des Gerichts AgfaPhoto als ihren neuen Arbeitgeber anerkannt.