Die Begründung des Gerichts: Herr Mohr verstoße weiterhin und vermutlich vorsätzlich gegen das Teilversäumnisurteil der Kammer vom 3. Dezember 2007, indem er weiterhin nicht für den Europäischen Markt bestimmte Produkte der Marke Tamron vertreibe. Außerdem müsse das Ordnungsgeld nach drei bereits früher verhängten Ordnungsgeldern von 3.000,– Euro, 5.000,– Euro und 40.000,– Euro nunmehr in der Höhe so empfindlich ausfallen, dass der Schuldner zur Einsicht gelange, dass sich weitere Verstöße für ihn wirtschaftlich nicht mehr lohnten.
Für illegal importierte Ware (Ware, die nicht für den Europäischen Markt bestimmt ist) übernimmt die Tamron Europe GmbH keinerlei Gewährleistung bzw. Garantie.